Wirtschaftsmediation Aachen
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Urs Hartl

Wirtschaftsmediation

Im Vergleich zu Gerichts-, Schieds- oder Schlichtungsverfahren ("Entscheiderprozesse") bietet das Verfahren der (Wirtschafts-) Mediation vor allem im Businesskontext entscheidende Vorteile, insbesondere in den Bereichen

 

 

  • Arbeitgeber - Arbeitnehmer
  • in hierarchischen Strukturen (z.B. innerbetrieblich in Abteilungen)
  • Unternehmensnachfolge
  • Lieferant - Kunde
  • Arbeitgeberverbände - Gewerkschaften
  • Großprojekte

 

Aus unserer langjährigen Tätigkeit – sei es als Rechtsanwalt, sei es als Projektleiter – wissen wir, wie unkalkulierbar Gerichtsverfahren (Entscheiderprozesse) sein können und warum wir solche „Prozesse“ möglichst vermeiden.

Dies liegt – verkürzt dargestellt – vor allem an den verfahrenstypischen Schwachstellen (= nicht kalkulierbare Risiken), die hauptsächlich in folgenden Punkten bestehen:

 

  1. Sie und/oder Ihr Anwalt verkennen die Rechtslage.
  2. Das Gericht verkennt die Rechtslage.
  3. Die subjektive Einschätzung des Streitstoffes durch das Gericht.
  4. Ein Zeuge macht für Sie ungünstige Aussagen.
  5. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter vertritt eine andere Ansicht als Sie oder Ihr eigener Gutachter (sogenannte „Gutachter-Prozesse“).

 

Geben Sie Ihren Konflikt also nicht in dritte Hände (= in die Hände eines „Entscheiders“) und versuchen Sie

zumindest, vorher eine einvernehmliche Streitbeilegung im Wege eines Mediationsverfahrens, weil Sie die

Risiken (s. oben) entscheidend verringern können.

 

 

 

 

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